E-MAIL-ARCHIVIERUNG - IST PFLICHT!
Erfüllen Sie rechtliche Vorschriften und vermeiden Sie Sanktionen
Der Gesetzgeber hat der E-Mail praktisch die gleiche rechtliche Bedeutung zugeschrieben, wie sie Dokumente in Papierform besitzen. Dies trifft auf alle Handels- und Geschäftsbriefe sowie auf alle Dokumente mit steuerrechtlich relevantem Inhalt zu.
Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle relevanten E-Mails bis zu zehn Jahre lang vollständig aufzubewahren und jederzeit maschinell auswertbar vorhalten zu können. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Daten nicht nachträglich manipuliert werden können.
Werden diese Archivierungspflichten nicht beachtet, drohen empfindliche Strafen bis hin zur persönlichen Haftung durch die Unternehmensleitung.