AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ress Computersysteme, 97688 Bad Kissingen

§1 Gültigkeit dieser AGB

1. Diese AGB gelten bei jedem Vertragsabschluss zwischen der Firma Ress Computersysteme und dem Kunden.
2. Diese AGB treten sofort nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind automatisch Bestandteil jedes Vertrages, der nach dem 01.12.2004 geschlossen wird / wurde. Sie können jederzeit auf der Webseite www.ress-computer.de eingesehen werden.
3. Die Firma Ress Computersysteme behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit in zumutbarer Weise zu ändern.
4. Der Kunde hat sich selbst von der neuen AGB Kenntnis zu verschaffen. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.
5. Außer dem Inhaber Reiner Ress sind keine anderen Personen, insbesondere keine Mitarbeiter von Ress Computersysteme, berechtigt, diese AGB zu ändern.

§2 Kündigungsrecht

1. Kündigungen erfolgen per Post oder per Mail, dann jedoch mit Zustell- und Lesebestätigung.
2. Der Kunde kann fristlos kündigen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Anfallende Gebühren werden bis einschließlich dem Tag erhoben, an dem die Kündigung abgesendet wurde (Datum des Poststempels).
3. Ress Computersysteme kann einen Vertrag, unter Angaben von Gründen fristlos kündigen.

§3 Gewährleistung

1. Alle Produkte und Dienstleistungen sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, steht Ress Computersysteme nicht ein.
2. Programme, die mit Quellcode ausgeliefert werden, unterliegen keinerlei Gewährleistung. Von Ress Computersysteme erstellte oder lizenzierte Programme, die ohne Quellcode ausgeliefert werden, unterliegen der normalen Haftung (s. auch §6).
3. Ress Computersysteme verpflichtet sich in jedem Fall dazu, den Fehler zu beheben. Das schließt Kosten für den Kunden nicht aus.
4. Ress Computersysteme ist nicht für Drittanbieter verantwortlich.
5. Für Verbraucher gem. § 13 BGB gelten die gesetzlichen Fristen, andernfalls beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Anlieferung der Ware.
6. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Strom Art oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt.
8. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft

§4 Bezahlung

1. Sonderbestellungen von Hardware sind bereits vor der Lieferung, bar oder per Überweisung, voll zu bezahlen. Eventuell anfallende Versandkosten ergeben sich nach Größe und Gewicht der Ware.
2. Übrige Rechnungen sind gemäß des vereinbarten und ausgewiesenen Zahlungsziels und den besonders ausgewiesenen Abzügen zu begleichen. Unberechtigt einbehaltene Abzüge werden nachgefordert.
3. Sollte 7 Tage nach Ablauf des Zahlungsziels der Betrag noch nicht auf dem Konto eingegangen sein, folgt eine Zahlungserinnerung. Diese gilt gleichzeitig als 1. Mahnung.
4. Jeweils 7 Tage später folgen die 2. und 3. Mahnung. Weitere 7 Tage nach Versendung der 3. Mahnung und Ausbleiben der Zahlung behält sich Ress Computersysteme vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Kostenlose (Service-)Leistungen seitens Ress Computersysteme können jederzeit, ohne Angaben von Gründen, fristlos eingestellt werden. Eventuelle Ansprüche können nicht gestellt werden.
6. Bei Ausbleiben von Zahlungen behält sich Ress Computersysteme vor, weitere Leistungen und Lieferungen bis auf weiteres einzustellen.

§5 Datenschutz

1. Mit dem Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Kunden und Ress Computersysteme werden seine Daten im notwendigen Umfang gespeichert. Der Kunde wird davon nicht extra in Kenntnis gesetzt.
2. Ress Computersysteme verpflichtet sich, die Kundendaten und deren Datenbestände – gleich welcher Art – absolut vertraulich zu behandeln und geschützt zu lagern.
3. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde vor Übertragung Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
4. Erhält der Kunde zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort, so ist er verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln. Dabei haftet er für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.

§6 Haftung

1. Ress Computersysteme haftet nur für Inhalte selbst erstellter Produkte.
2. Ress Computersysteme haftet für von Mitarbeitern verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Es wird weiterhin keine Haftung bei Systemausfällen und deren Folgen, die bei Wartungs- und Servicearbeiten auftreten oder durch dabei aufgedeckte Fehler verursacht werden, übernommen. Gleiches gilt bei vorher vereinbarten Belastungsprüfungen, wenn dabei die Hard- oder Software den Anforderungen nicht standhält oder bei diesen Prüfungen Systemausfälle ausgelöst werden.
3. Ress Computersysteme haftet nicht für finanzielle Verluste, die dem Kunden durch Drittanbieter entstanden sind. Diese müssen direkt dort geltend gemacht werden.
4. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind einvernehmlich ausgeschlossen.
5. Keinerlei Haftung wird für Arbeiten übernommen, die an nicht mehr vom Hersteller unterstützter Soft- und Hardware durchgeführt werden muss. Dieses gilt insbesondere für die Betriebssysteme von Microsoft. Ress Computersysteme hat das Recht, diese Arbeiten von vornherein abzulehnen, auch außerhalb betriebskritischer Bereiche. Auch aus diesem Umstand resultierende Notfälle liegen einzig und allein in Verantwortung des Kunden.

§7 Datensicherung

1. Mit Auftragserteilung bestätigt der Kunde verbindlich, eine geeignete Datensicherung auf den für Servicearbeiten zugänglich gemachten EDV-Systemen durchgeführt zu haben. Sollte eine Wiederherstellung der Daten erforderlich werden, so nimmt der Kunde diese auf eigene Kosten vor.
2. Der Kunde ist selbst für seine Datensicherung verantwortlich, es wird bei Datenverlust keine Haftung übernommen! Dies gilt auch dann, wenn die Datensicherung durch Ress Computersysteme eingerichtet, konfiguriert oder geprüft wurde.

§8 Lizenzen

1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im Übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.

§9 Abtretungsverbot

1. Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen Ress Computersysteme an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Ress Computersysteme der Abtretung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt. Ress Computersysteme ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.
2. Das Abtretungsverbot betrifft auch die Gewährleistungsansprüche; diese stehen lediglich dem Vertragspartner von Ress Computersysteme zu.

§10 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der hier aufgeführten Bestimmungen ungültig sein, so verlieren die übrigen Bestimmungen dadurch nicht ihre Gültigkeit. Der gesetzlich inkorrekte Teil ist zu ersetzen.

§11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Bad Kissingen.
Gerichtstand ist Bad Kissingen.

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